Kassenleistungen
Unter Kassenleistungen versteht man jene Leistungen, deren Kosten die Krankenkassen zur Gänze oder zum Teil übernehmen (z.B. Amalgamfüllungen, weiße Füllungen an den Vorderzähnen, Wurzelbehandlungen, Röntgenbilder, Prothesenreparaturen etc.).
Hier gilt es, ein weit verbreitetes Missverständnis aufzuklären:
Ein Zahnarzt mit Kassenvertrag erhält keine Pauschale für eine Konsultation (Stecken der e-Card). Abgegolten werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen nach einem genauen Leistungskatalog und zu einem Fixtarif der Krankenkassen. Der Arzt muß sich an die Vertragsbedingungen halten.
Ein ausführliches Beratungsgespräch ist nicht Gegenstand des Kassenvertrags, sondern eine Privatleistung und somit ohne Verrechnung als besonderen Service des Arztes anzusehen.